Bei der Ermittlung des Beitragssatzes werden alle erforderlichen Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Wiederherstellungsbreiten der jeweiligen Wasser- und Kanalleitungsgräben, wenn bei der Sanierung der Straße gleichzeitig die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erneuert werden. Die Wiederherstellungsbreite betreffend die Gräben für die Wasser- und Kanalleitungen wird über die Wasser- und Abwassergebühren finanziert. Ein Anteil für die Straßenentwässerung gehört zu den Straßenbaukosten. Von den verbleibenden Kosten wird der Anteil der Allgemeinheit in Form des Stadtanteils in Abzug gebracht.