Taunusstraße 51, 35415 Pohlheim
info@kc-systemhaus.de

FAQ Kategorie: Fragen zum Artzuschlag

Wird in Stadt- und Ortskernen ebenfalls ein Zuschlag erhoben?

Für Kern- und Industriegebiete (diese Begriffe stammen aus dem Baurecht) sind Bebauungspläne erforderlich, in diesen Gebieten wird für alle Grundstücke der Artzuschlag gemäß Satzung erhoben. Der Begriff Kerngebiet darf dabei nicht mit einem Stadt- oder Dorfkern verwechselt werden. In Bad König sind keine Kerngebiete vorhanden. Demzufolge wird ein entsprechender Zuschlag in der Stadt Bad König…
Read more

Wie setzt sich die Veranlagungsfläche meines Grundstücks zusammen?

In der zugrunde liegenden Veranlagungsfläche ist zum einen die jeweilige amtliche Grundstücksfläche und zum anderen je nach Vorliegen eines Bebauungsplans die maximal zulässige oder tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse enthalten. Bei unbebauten Grundstücken gilt bei vorhandenem rechtskräftigen Bebauungsplan die maximal zulässige zahl der Vollgeschosse, ansonsten die Zahl der Vollgeschosse der bebauten Grundstücke in unmittelbarer Umgebung.…
Read more

Wie setzt sich der prozentuale Teil des Artzuschlags für Gewerbetreibende und Freiberufler fest?

Die Höhe des Artzuschlages hat sich aus der Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz entwickelt. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten: 20% Ausschließliche gewerbliche oder ähnliche Nutzung in sonstigen Baugebieten: 20% Bei gemischt genutzten Grundstücken in sonstigen Baugebieten: 10%

Müssen Gewerbetreibende einen höheren Beitrag zahlen als Privatpersonen?

Gewerblich und freiberuflich genutzte Grundstücke, bei denen aufgrund der ausgeübten Tätigkeit mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen oder einer intensiveren Nutzung der Straßen zu rechnen ist, werden grundsätzlich mit einem sogenannten Artzuschlag von 20%, bei nur teilweise gewerblich genutzten Grundstücken mit einem Artzuschlag von 10% belastet.